Zugang zum Anwaltsnotariat
Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 5.4.2007
Die Bundesregierung hat in Ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf
(BT-Drs. 16/4972 S. 14) im wesentlichen folgende Änderungen vorgeschlagen:
1. Die ersatzlose Streichung der dreijährigen örtlichen Wartezeit gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BNotO-E.
2. Die Bedingung, dass zur notariellen Fachprüfung nur antreten kann, wer seit mindestens drei Jahren zur Rechtsanwaltschaft zugelassen ist.
3. Die Herausnahme des Begriffes "Hauptberuflich" aus § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNotO-E. Auch Rechtsanwälte, die während der fünfjährigen Wartezeit den Anwaltsberuf nur nebenberuflich ausgeübt haben, sollen zum Notar bestellt werden können.
Die Notarkammern des Anwaltsnotariats begrüßen den Änderungsvorschlag zu Ziffer 2, sind aber dezidiert anderer Meinung, was die vorgeschlagene Streichung der dreijährigen örtlichen Wartezeit betrifft.
Die Notarkammern des Anwaltsnotariats sprechen sich dafür aus, die dreijährige örtliche Wartezeit entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates beizubehalten. Die Bundesregierung verkennt, dass die Beibehaltung zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Anwaltsnotariats zwingend erforderlich ist. Sie gewährleistet, dass der Rechtsanwalt vor Ort seine anwaltliche Praxis aufbaut, bevor er zusätzlich das Amt des Notars übernimmt. Weil dem Notaramt im Bereich des Anwaltsnotariats strukturbedingt nicht die Funktion zukommt, als wirtschaftliche Lebensgrundlage allein auszureichen, wird über die eingerichtete Anwaltskanzlei eine hinlängliche wirtschaftliche Unabhängigkeit des Notars sichergestellt, die der unparteiischen Amtsführung des Notars dient.
Über die örtliche Wartezeit wird zudem verhindert, dass ein ständiger Wechsel von Notaren in andere Landgerichtsbezirke erfolgt. Ein solcher häufiger Wechsel ist mit dem Erfordernis einer stetigen und nachhaltigen Versorgung des Bürgers mit notariellen Dienstleistungen nicht vereinbar und würde gerade wirtschaftlich schwächere Regionen benachteiligen.
Die örtliche Wartezeit ermöglicht im übrigen den chancengleichen Zugang zum Notaramt für ortsansässige Bewerber auch außerhalb der großen Ballungsräume.
Letztes Update 26.09.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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