Wettbewerbsverbote in Sozietätsverträgen mit Anwaltsnotaren
Quelle: Newsletter Westfälische Notarkammer 13/2010
Das Landgericht Osnabrück hatte sich in einem zivilrechtlichen Verfahren mit der Frage der Zulässigkeit und Wirksamkeit sozietätsvertraglicher Wettbewerbsverbote zu befassen. Das Landgericht ist der Auffassung, dass sowohl das Wettbewerbsverbot bezogen auf die anwaltliche Tätigkeit eines Anwaltsnotars in seinem Amtsbereich nach Ausscheiden aus einer Sozietät unwirksam ist als auch ein Wettbewerbsverbot betreffend die notarielle Amtsausübung. Das Gericht hält in seinem Urteil vom 04.03.2010 allenfalls ein auf bestimmte Mandanten beschränktes Wettbewerbsverbots hinsichtlich der Anwaltstätigkeit für grundsätzlich möglich.
Letztes Update 18.06.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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