Vereinfachung des Arbeitsablaufs bei der elektronischen Handelsregisteranmeldung
Wegfall der qualifizierten elektronischen Transportsignatur im EGVP-Client
Die Bundesnotarkammer konnte mit den Justizverwaltungen der Länder abstimmen, dass der Versandvorgang über das EGVP im Jahr 2008 vereinfacht wird. Danach wird es im Regelfall nicht mehr nötig sein, dass Notarinnen und Notare Nachrichten an das EGVP signieren. Die qualifizierte elektronische Versandsignatur wird zukünftig entfallen. Das bedeutet, dass zukünftig Mitarbeiter der Notare den Versandvorgang übernehmen können.
Selbstverständlich bleibt es dabei, dass die einzelnen zu übermittelnden Dokumente durch den Notar höchstpersönlich signiert werden müssen. Aber auch hier wird es Vereinfachungen im Arbeitsablauf geben. Nähere Hinweise enthält das
Rundschreiben 8/2008 der Bundesnotarkammer.
Letztes Update 10.04.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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