Umschreibung einer Vollstreckungsklausel nach Abtretung einer Sicherungsgrundschuld
Quelle: Newsletter Westfälische Notarkammer 17/2010
Das DNotI setzt sich in einem weiteren Gutachten mit den Schlussfolgerungen aus dem Urteil des BGH vom 30.03.2010 auseinander. Erörtert wird in der Stellungnahme u.a., ob Nachweise im Verfahren der Klauselerinnerung "nachgeschoben" werden können, wie sich ein einseitiges "Anerkenntnis" des Zessionars materiell-rechtlich auswirkt und ob es denkbar ist, ein solches auch als Nachweis i. S. v. der Maßgabe des BGH anzuerkennen. Sie finden das Gutachten
hier.
Letztes Update 02.07.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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