Schenkungen - Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
Notarkammer Frankfurt. Wer für das Alter plant, hat Vieles zu bedenken. Nur selten passen die gesetzlichen Regelungen, die im Todesfall oder im Falle der Geschäftsunfähigkeit gültig sind, uneingeschränkt auf den Einzelfall. Wer richtig vorsorgen will, sollte deshalb mit einem Notar eine optimal auf die eigenen Lebensverhältnisse abgestimmte Lösung vorbereiten.
Wer Pflichtteilsansprüche vermeiden oder Erbschaftssteuer sparen will, sollte rechtzeitig an eine Schenkung zu Lebzeiten denken. Schenkungen eignen sich auch besonders bei der Regelung der Nachfolge in einem Familienbetrieb oder wenn der Ehegatte abgesichert werden soll.
Eine Schenkung ist meist mit bestimmten Vorstellungen verbunden, wie der Beschenkte mit dem Gut umgehen soll. Soll z.B. das verschenkte Elternhaus im Besitz der Familie bleiben, so kann ein Widerrufsrecht des Schenkers vereinbart werden, wenn sich der Beschenkte nicht an die Vereinbarung hält. Es kann auch beschlossen werden, dass das Geschenk an den Schenker zurückfällt, wenn der Beschenkte keine Angehörigen hinterlässt.
Damit der Schenker im Alter nicht mit leeren Händen dasteht, können beim Notar Nießbrauch, Wohnrecht, eine monatliche Rente oder eine Pflegeverpflichtung vereinbart werden.
Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.
Textumfang ca. 1 364 inkl. Leerzeichen
Letztes Update 21.08.2009 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

|
