Scheidung ohne Ärger - Ehevertrag spart Zeit und Geld

Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer

Westfälische Notarkammer. Bei der Trennung von Eheleuten gibt es nicht nur geplatzte Träume einer gemeinsamen Zukunft, oft kommt es zu jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen, die Zeit, Geld und Nerven kosten. Wer „Rosenkriege“ vermeiden will, sollte die folgenden Tipps der Westfälischen Notarkammer beachten.

Wenn sich ein Ehepartner trennen will, sollte er sich schon vorab bei einem Notar über die Voraussetzungen und den Ablauf eines Scheidungsverfahrens informieren. Wichtig sind vor allem die Einhaltung des Trennungsjahres und, dass Betroffene die Unterschiede zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt kennen. Ein Notar erklärt ferner, was bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu bedenken ist.

Damit sich die Fronten nicht verhärten, ist der Ehepartner möglichst früh über den Trennungswunsch zu unterrichten. Gleichzeitig sollte die Absicht nach einer einvernehmlichen Regelung geäußert werden. Ebenso sollten die Kinder möglichst bald von der Trennung der Eltern erfahren. Dabei muss ihnen klar gemacht werden, dass sie weder Vater noch Mutter verlieren. Gemeinsam ist zu überlegen, bei wem die Kinder in Zukunft leben sollen.

Beide Eheleute müssen einsehen, dass einvernehmliche Regelungen nur getroffen werden können, wenn jeder von seinen Positionen abrückt. Wenn beide Partner damit einverstanden sind, kann ein so genannter Mediator als neutraler Vermittler helfen, den Einigungsprozess zu unterstützen. Mediatoren sind speziell ausgebildete Rechtsanwälte, Psychologen oder Sozialpädagogen. In einem solchen Fall wird im Rahmen eines Mediationsverfahrens eine Einigung über die strittigen Punkte herbeigeführt.

Unabhängig davon auf welchem Wege eine Lösung gefunden wird, ist es empfehlenswert oder bei Unterhaltsvereinbarungen sogar zwingend erforderlich, die Regelungen notariell beurkunden zu lassen. In einem von einem Notar entworfenen Ehevertrag kann z.B. die Gütertrennung vereinbart und die Höhe einer Zugewinnausgleichsforderung festgesetzt werden. Auch die Zukunft gemeinsam erworbener Immobilien, die Aufteilung während der Ehe erworbener Rentenanwartschaften und die Höhe und Dauer von Unterhaltszahlungen können Gegenstand des Vertrages sein.

Nach deutschem Recht darf eine Ehe erst geschieden werden, wenn die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Falls in einem Ehevertrag der Versorgungsausgleich (das Aufteilen der Rentenanwartschaften) abgeändert oder ausgeschlossen wird, muss eine solche Regelung später im Ehescheidungsverfahren gerichtlich genehmigt werden, wenn ein Scheidungsantrag vor Ablauf eines Jahres nach der Beurkundung eines Ehevertrages eingereicht wird.

Ein Ehevertrag ist in jedem Fall sinnvoll und spart jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung über Vermögensansprüche und Unterhalt, die häufig durch mehrere Instanzen geführt werden. Bei einem notariell beurkundeten Ehevertrag sind die inhaltlichen Regelungen zwischen Eheleuten schnell getroffen, so dass es bei einer Ehescheidung keine weiteren Verzögerungen gibt. Und: Ein notariell beurkundeter Ehevertrag kostet auch nur einen Bruchteil der Gebühren einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.

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