Reform des Kostenrechts
Aus dem Newsletter der Notarkammer Frankfurt am Main 9/2011:
"Am 11.11.2011 ist nach jahrelangen Vorarbeiten der Expertenkommission, an denen auch die Bundesnotarkammer beteiligt war, der Referentenentwurf zur Reform des Kostenrechts veröffentlicht worden. Vorgesehen ist eine völlige Neustrukturierung der Kostenordnung nach dem Vorbild des RVG und eine lineare Gebührenerhöhung im unteren Bereich. Der Entwurf erhält daneben Änderungen und Ergänzungen von dreißig anderen Kostengesetzen. Mit der Veröffentlichung werden die Stellungnahmen der an dem Gesetzgebungsverfahren zu Beteiligenden eingeholt. Vorgesehen ist ein Inkrafttreten der Neuregelungen zum 1.7.2013."
Der Referentenentwurf wird durch die Bundesrechtsanwaltskammer zum
Abruf im Internet bereitgestellt.
Letztes Update 05.01.2012 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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