Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung eröffnet
www.pruefungsamt-bnotk.de/
Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung hat zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Es hat die Aufgabe, die ab Mai 2011 aufgrund der Reform des Zugangs zum Anwaltsnotariat erforderliche Prüfung durchzuführen, damit Rechtsanwälte zum Notar bestellt werden können. Das Prüfungsamt ist eine fachlich unabhängige Behörde bei der Bundesnotarkammer.
Auf den Internetseiten des
Prüfungsamtes steht interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ein
Merkblatt über die Gestaltung der Klausuraufgaben und zugelassene Hilfsmittel zur Verfügung.
Letztes Update 29.04.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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