Probleme mit gescannten Dokumenten nach Update von SigNotar
SigNotar Version 2.1.2
Die Westfälische Notarkammer weist am 29.11.2007 auf Probleme mit gescannten Dokumenten nach Update auf SigNotar 2.1.2 hin. Der Wortlaut des Hinweises lautet:
Seit wenigen Tagen steht das Update für SigNotar auf die Version 2.1.2 zur Verfügung. Nach der Installation kommt es in einigen Notariaten zu Problemen mit gescannten Dokumenten. Die gescannten Dokumente werden nämlich nach dem Anfügen in SigNotar als weiße Blätter angezeigt. Sichtbar ist dann jeweils wieder der Beglaubigungsvermerk nach dessen Anfügung als letztes Blatt. In anderen Programmen, z. B. dem Microsoft Office Document Imaging, werden die Scans aber unproblematisch dargestellt.
Auf meine Anfrage hat der Support der Notarnet GmbH mitgeteilt, dass mit dem Update ein Austausch der Grafikbibliothek erfolgt sei. Die neue Grafikbibliothek verweigere sich Dateien, die nicht eng an den TIFF-Standard angelegt seien. Wörtlich heißt es in der mir soeben zugegangen Antwort des Supports:
"Wie sich herausstellt, liefern viele Scanner schlichtweg fehlerhafte Bilddaten oder speichern diese in fehlerhaften TIFF-Dokumenten, die so von SigNotar aufgrund geringer Fehlertoleranz noch nicht gelesen bzw angezeigt werden können. In diesem Falle ist dringend geboten, einerseits die SigNotar-Logdatei unter
C:Dokumente und Einstellungen<nutzer>.seccommercesignotar.log
als auch das betreffende [gescannte] Dokument ... an den Support weiterzureichen." Nur so könne der Fehler nachgestellt und behoben werden.
Den Support erreichen Sie unter der E-Mail Adresse support@bnotk.de. Allerdings dürfte es sich verbieten, Originalurkunden an den Support zu geben. Ich empfehle daher, eine Testdatei zu scannen und zu versenden.
Als Ausweg bietet es sich an, auf das Scannen der Urkunden zu verzichten und statt dessen Leseabschriften ("gez., LS") herzustellen und diese auf dem Rechner z. B. mit dem Programm "PDFCreator" in ein TIFF-Dokument umzuwandeln. Mit dem selben Programm ist es möglich, ein bereits durch Scannen erzeugtes TIFF-Dokument nochmals in eine TIFF-Datei "umzuwandeln". Diese Datei wird dann von SigNotar wieder anstandslos verarbeitet.
Letztes Update 30.11.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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