Problematische Erbenfolge in der Patchwork-Familie, Ex-Partner mit Hilfe eines Testaments ausschließen

Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main

Notarkammer Frankfurt. Früher nannte man die neue Frau von Papa oder den neuen Mann von Mama Stiefmutter oder –vater. Heute heißt eine neu zusammen gewürfelte Familie „Patchwork-Familie“. Das klingt auch viel lustiger. Doch die neue Partnerschaft muss viele Probleme bewältigen. Vor allem in erbrechtlicher Hinsicht sollte das Paar rechzeitig vorsorgen und mit einem Notar besprechen, wie die Erbfolge mit einem Testament dem „letzten Willen“ des Patchwork-Paares angepasst werden kann.

Stirbt ein Partner aus einer Patchwork-Beziehung, erhält die neue Partnerin nach dem Gesetz nur die Hälfte des Vermögens, wenn sie mit dem Verstorbenen verheiratet ist. Die andere Hälfte erhalten die leiblichen Kinder. Die Kinder, die die neue Partnerin in die Patchwork-Familie mit eingebracht hat, werden in der gesetzlichen Erbfolge nicht berücksichtigt – egal ob das Paar verheirat ist oder nicht. Das ist besonders tragisch, wenn die gesamte Familie in einem Haus lebt, das der Mann in die neue Ehe eingebracht hat. Stirbt erst der Mann und dann die Frau, wird das Haus nur unter den leiblichen Kindern des Mannes aufgeteilt.

Besonders kompliziert wird es, wenn ein Paar mit zwei Kindern aus vorhergegangenen Beziehungen unverheiratet in einem Haus lebt, das beiden zur Hälfte gehört. Stirbt z.B. die Mutter, erbt ihr leibliches Kind. Falls auch das Kind kinderlos verstirbt, ist der leibliche Vater Alleinerbe. Ein unter Umständen völlig Fremder erhält dann Einfluss auf die Lebensgemeinschaft.

Wer dies verhindern will, sollte zusammen mit einem Notar ein entsprechendes Testament beurkunden. Gemeinsam mit dem Notar kann überlegt werden, ob ein Testamentsvollstrecker eingesetzt und ob z.B. eine Vor- und Nacherbenregelung getroffen werden soll.

Die Kosten der Beurkundung muss man nicht scheuen. Die Kostenordnung der Notare legt die Gebühren bundeseinheitlich fest. Bei einem Vermögen von 100 000 Euro beträgt z.B. die Grundgebühr für ein gemeinschaftliches Testament 414 Euro. Darin enthalten sind eine ausführliche Beratung und die Protokollierung der gefundenen Lösung.

Notare finden Sie im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.

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Letztes Update 15.10.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats Seite drucken: Problematische Erbenfolge in der Patchwork-Familie, Ex-Partner mit Hilfe eines Testaments ausschließen | Seite einem Freund senden: Problematische Erbenfolge in der Patchwork-Familie, Ex-Partner mit Hilfe eines Testaments ausschließen

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