Organisation der Notarkammern
Grundsätzlich sind alle Notare jeweils eines OLG-Bezirkes zu einer Notarkammer zusammengeschlossen. Davon abweichend bilden die Notare der OLG-Bezirke Bamberg, München und Nürnberg die Landesnotarkammer Bayern, die Notare der OLG-Bezirke Düsseldorf und Köln die Rheinische Notarkammer - während innerhalb des Bezirkes des OLG Frankfurt am Main zwei Notarkammern bestehen, nämlich die Notarkammer Frankfurt am Main und Kassel.
In allen Kammern wählt die Vollversammlung der Mitglieder, die sogenannte Kammerversammlung, einen Vorstand. Der Vorstand wählt das Präsidium und den Präsidenten. Der Präsident der Kammer vertritt diese nach außen.
Letztes Update 09.11.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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