Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat
Gesetz zur Reform des Zugangs ist am 2. April 2009 verkündet worden
Am 02.04.2009 ist das Gesetz zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform zuvor in
abschließenden Lesungen am 12.02.2009 verabschiedet. Mit der Reform wird unter anderem eine notarielle Fachprüfung eingeführt, während das bisherige Punktesystem nach den Verwaltungsvorschriften der Bundesländer wegfällt.
Sie finden den verkündeten Gesetzestext unter folgendem
Link.
Letztes Update 30.04.2009 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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