Neue umsatzsteuerliche Pflichten für Notare ab dem 1. Januar 2010
Zum 1. Januar 2010 sind wesentliche Neuerungen für Notare im Bereich der Umsatzsteuer in Kraft getreten. Diese betreffen die Pflicht zur Abgabe Zusammenfassender Meldungen sowie weitere Pflichtangaben in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und in umsatzsteuerlichen Rechnungen in Verhältnissen mit unternehmerischen Leistungsempfängern.
Die Bundesnotarkammer hat alle Informationen zum Thema Umsatzsteuer in ihrem Rundschreiben 07/2010 vom 12.03.2010 zusammengefasst. Dieses kann im geschützten Bereich des Internetangebots der
Bundesnotarkammer abgerufen werden.
Letztes Update 27.04.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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