Lange Dateinamen im elektronischen Rechtsverkehr mit den Handelsregistern
Die Notarkammer Frankfurt am Main weist in Ihrem Rundschreiben 1/2008 darauf hin, dass Handelsregister in Einzelfällen Dateien nicht erhalten, obwohl das EGVP die korrekte Versendung dokumentiert. Ein Grund hierfür kann in zu langen Dateinamen liegen. Offenbar habe das EGVP derzeit Probleme mit Dateien, deren Name sich aus mehr als 50 Zeichen zusammensetzt. Es ist daher ratsam, Dateien derzeit Namen von höchsten 50 Zeichen zu geben.
Letztes Update 20.02.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

|
