Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare

Gesetzesantrag der Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Der Freistaat Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben einen Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare in den Bundesrat eingebracht. Informationen zum Inhalt des Entwurfs vom 05.02.2010 hat die Bundesnotarkammer auf ihren Internetseiten veröffentlicht.


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