Generalanwalt hält EG-Verordnung (Liste von Terrorverdächtigen) für nichtig
Generalanwalt Poiares Maduro hält in der Rechtssache
C-402/05 die
EG-Verordnung, aufgrund derer Gelder mutmaßlicher Terrorverdächtiger eingefroren werden können, für nichtig. Er hat dem EUGH in seinen Schlussanträgen am 16.01.2008 vorgeschlagen, die Verordnung in Bezug auf den Kläger für nichtig zu erklären, weil sie nicht mit dem Anspruch auf rechtliches Gehör und dem Anspruch auf effektive gerichtliche Kontrolle in Einklang zu bringen sei und das Grundrecht des Klägers auf Eigentum verletze (Vergleiche Schlussanträge: Rz. 56).
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Letztes Update 01.02.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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