Ersatzeinreichung zum elektronischen Handelsregister mit CD-ROMIn Berlin ist in Ausnahmefällen bis einschließlich 1. Februar 2008 die Ersatzeinreichung möglich1. Die CD-ROM muss die elektronischen Urkundsabschriften enthalten. 2. Es ist eine gesonderte Bestätigung des Notars erforderlich, dass a. ihm eine Einreichung über das EGVP zur Zeit nicht möglich ist, b. die auf dem beigefügten Datenträger übermittelten Dateien mit den ihm vorliegenden Papierdokumenten (Ausfertigung, Abschrift, Urschrift) übereinstimmen c. die Übersendung über das EGVP zu einem späteren Zeitpunkt nachgefordert werden kann. Die Bestätigung des Notars ist zu unterschreiben und mit seinem Dienstsiegel zu versehen. Die Bestätigung ist sowohl in Papierform als auch auf der CD-ROM beizufügen. Für nähere Informationen steht die Notarkammer Berlin gern zur Verfügung.
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