Entbehrlichkeit des Negativattestes für das gemeindliche Vorkaufsrecht
Quelle: Newsletter Westfälische Notarkammer 16/2010
In einem Beschluss vom 26.05.2010, I-3 Wx 90/10, hat das OLG Düsseldorf sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann die Vorlage eines Zeugnisses über das Nichtbestehen oder die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts entbehrlich ist. Im entschiedenen Fall hielt das OLG Düsseldorf das Negativattest für überflüssig, weil für das Grundbuchamt ersichtlich war, dass kein Vorkaufsfall vorliegen konnte. Denn die Gemeinde war nicht in der Lage , in den Vertrag einzutreten, weil sie die für die Grundstücksübertragung vereinbarte Gegenleistung – neben einer Teilkaufpreiszahlung ging es um die Übertragung eines anderen Grundstücks – nicht (vollständig) selbst erbringen konnte.
Letztes Update 18.06.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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