Elektronischer Rechtsverkehr - Übergangsfristen
Elektronischer Rechtsverkehr: Übergangsfristen für die Einreichung in Papierform
Hinweise für die Einreichung von Unterlagen im elektronischen Handels-, Genossenschafts-und Partnerschaftsregisterverkehr
Nach dem Gesetz über elektronische Handels-und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) können ab dem 01.01.2007 Anmeldungen nur noch elektronisch in öffentlich beglaubigter Form übermittelt werden. Nach hiesiger Kenntnis sehen bislang nur folgende Bundesländer eine Übergangsfrist vor, innerhalb der die Einreichung von Anmeldungen und den dazugehörigen Anlagen noch in Papierform möglich ist:
| • Berlin: |
bis 31.01.2007 |
| • Niedersachsen: |
bis 31.12.2007 |
| • Rheinland-Pfalz: |
bis 30.06.2007 |
| • Sachsen-Anhalt: |
bis 30.03.2007 |
Letztes Update 24.08.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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