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+++ Aktuelles +++
Prejus - Informationen zur vorsorgenden Rechtspflege in Europa (11.05.2012)
Informationen über die Ausgestaltung der vorsorgenden Rechtspflege in den EU-Mitgliedstaaten sowie über die Zuständigkeiten der Gerichte und der Notare
 
28. Deutscher Notartag vom 29. August bis 1. September 2012 in Köln (26.04.2012)
Programm und Anmeldeformular unter www.notartag.de verfügbar
 
8. "Bürger-Info-Tag" der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema "Übertragung, insbesondere Schenkung unter Familienangehörigen" (30.03.2012)
Bürger-Info-Tag am Mittwoch, 23. Mai 2012
 
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 05.03.2012 (26.01.2012)
Erbfälle mit Auslandsberührung
 
Notarielle Fachprüfung: Prüfungstermine 2012 (16.12.2011)
Auch 2012 werden zwei Prüfungskampagnen stattfinden
 
Europäisches Notarverzeichnis (05.12.2011)
Wo finde ich einen Notar in Europa, der meine Sprache spricht?
 
Notarielle Fachprüfung - Planungen für die Prüfungsdurchgänge 2012 (06.10.2011)
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung veröffentlicht vorläufige Prüfungstermine 2012
 
Symposium "3 Jahre nach dem MoMiG" und 6. Verleihung des Helmut-Schippel-Preises (09.09.2011)
Symposium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 04.11.2011
 
7. "Bürger-Info-Tag" der Notarkammer Frankfurt am Main am 05.10.2011 (15.08.2011)
Thema: "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung"
 
Termine der zweiten notariellen Fachprüfung 2011 (10.06.2011)
Die Antragsfrist für die Zulassung zur Prüfung endet am 1. August 2011
 
Start des Zentralen Testamentsregisters am 01.01.2012 (09.06.2011)
Notarinnen und Notare ohne Anschluss an das Notarnetz müssen bis zum 30.06.2011 kostenfreie Registerbox bestellen
 
Neuer Internetauftritt des Auditorium Celle (11.05.2011)
Fortbildungseinrichtung der Notarkammer Celle
 
Neue Info-Broschüre "Der Zugang zum Anwaltsnotariat nach neuem Recht" (02.05.2011)
Informationen des Prüfungsamtes für die notarielle Fachprüfung und der Bundesnotarkammer
 
Erbrecht - Aktuelle Fragen (01.04.2011)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 16.06.2011
 
6. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema "Verschenken und Vererben" (04.02.2011)
Bürger-Info-Tag am 23. März 2011
 
Große Nachfrage - ZVR-Card muss nachgedruckt werden (04.02.2011)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin
 
Mehr Sicherheit für Testamente - Zentrales Testamentsregister ab 2012 (30.12.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin
 
Bundestag beschließt Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer (10.12.2010)
Zum 01.01.2012 soll ein elektronisch geführtes Zentrales Testamentsregister (ZTR) für Deutschland eingerichtet werden
 
Schenkungen bei Undank zurückfordern? Schenkungsvertrag sorgt vor (30.11.2010)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Populäre Rechtsirrtümer zum Familienrecht (28.10.2010)
Pressemitteilung der Bremer Notarkammer
 
6. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main zum Thema "Verschenken und Vererben" (26.10.2010)
Bürger-Info-Tag am 23. März 2011
 
Beim Kauf von bebauten Grundstücken - Neuer Besitzer muss für Steuerrückstände aufkommen (08.09.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Vorsorgevollmachten sind wichtig - Angehörige sind nicht automatisch bevollmächtigt (06.08.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Oldenburg
 
Der Versorgungsausgleich nach der Reform - aktuelle Fragen (05.08.2010)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 24.09.2010
 
Europäisches Justizportal seit heute online (16.07.2010)
Informationen zum Recht der europäischen Staaten in 22 Sprachen
 
Ehevertrag: Von der Kür zur Pflicht - Ehepartner sollen mehr Eigenverantwortung übernehmen (13.07.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Informationen in 23 Sprachen zum Erbrecht in Europa (06.07.2010)
Homepage des Europäischen Verbandes der Notare CNUE und der EU-Kommission
 
Aktuelle Probleme des Bauträgerrechts (02.07.2010)
Fortbildungsveranstaltung der Notarkammer Braunschweig am 08.09.2010
 
Wissenswertes für Immobilienkäufer - Wenn die Teilungserklärung nicht stimmt… (24.06.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Gesetzentwurf zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (22.06.2010)
Gesetzesantrag der Bundesländer Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
 
Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer (18.06.2010)
Beschluss des Bundesrates vom 4. Juni 2010
 
Grunderwerbssteuer (16.06.2010)
Höhe des Steuersatzes
 
Notare: Lotsen beim Immobilienkauf - Checkliste für Immobilienkäufer (01.06.2010)
Pressemitteilung der Bremer Notarkammer
 
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung gibt Prüfungstermine und Prüfungsorte 2010 bekannt (28.05.2010)
Schriftliche Prüfung voraussichtlich in der ersten Oktoberwoche 2010; Anmeldeschluss voraussichtlich am 09.08.2010
 
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung eröffnet (29.04.2010)
www.pruefungsamt-bnotk.de/
 
Drei Jahre nach der WEG-Reform – eine Zwischenbilanz (09.04.2010)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt Universität zu Berlin am 4. Juni 2010
 
Grundschuld: Löschen oder stehen lassen? Kostenersparnis meist minimal (06.04.2010)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Mehr Sicherheit - Beim Notar für Schicksalsschläge vorsorgen (03.03.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
5. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main am 14. April 2010 (18.02.2010)
Thema: Haus- und Wohnungskauf, Bauträgervertrag
 
Nochmals Änderungen im Erbschaftsrecht - Wachstumsbeschleunigungsgesetz bessert nach (14.01.2010)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Vortragsabend zum FamFG (07.01.2010)
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 17.02.2010
 
100jähriges Erbrecht wird modernisiert - Pflichtteil kann durch Schenkungen verringert werden (30.12.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Unternehmergesellschaft feiert einjährigen Geburtstag - Viele Vorteile gegenüber der Gründung einer Ltd. (20.11.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Unterhalt nach der Scheidung wird zur Ausnahme (22.10.2009)
Pressemitteilung der Bremer Notarkammer
 
Städtebauliche Verträge im Notariat - aktuelle Fragen (11.09.2009)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 16. Oktober 2009
 
4. „Bürger-Info-Tag“ der Notarkammer Frankfurt am Main am 18.09.2009 (09.09.2009)
Neuer-Bürger-Info-Tag zum Thema Familienrecht
 
Schenkungen - Vertrauen ist gut, Vertrag ist besser (21.08.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Achtung: Rentenprivileg fällt im September - Neue Regelung zum Versorgungsausgleich nach der Scheidung (20.08.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin
 
Bevollmächtigter spielt eine wichtige Rolle - Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten kombinieren (02.07.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Die häufigsten Fehler bei der Unternehmensgründung (03.06.2009)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Erben – Nein danke? (06.05.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (30.04.2009)
Gesetz zur Reform des Zugangs ist am 2. April 2009 verkündet worden
 
3. Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main am 22. April 2009 (16.04.2009)
Veranstaltungen zum Thema "Neues Erbrecht" an 41 Orten in Hessen
 
Scheidung ohne Ärger - Ehevertrag spart Zeit und Geld (03.04.2009)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Nach dem Risikobegrenzungsgesetz: Darlehensverkaufe im Spannungsfeld von Zivilrecht, Gesellschaftsrecht und notarieller Praxis (02.04.2009)
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 22.04.2009
 
Besser rechtzeitig schenken...Nachteile des "Berliner Testaments" (11.03.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Neuordnung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (18.02.2009)
Abschließende Lesungen im Bundestag am 12. Februar 2009
 
Mediation und Notariat - Potentiale und Chancen (03.02.2009)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 13. 03.2009
 
www.forum-notarrecht.de (02.02.2009)
Neues Internetforum des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin
 
Testamente beurkunden lassen - Geheime Schriftstücke werden oft nicht gefunden (02.02.2009)
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
 
Lebenspartner im Todesfall nicht abgesichert - Immobilien erben nahe Verwandte (30.12.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Kassel
 
Reform des Erbrechts - Was sich ändert (17.12.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Das Internationale Vertragsrecht nach der neuen EG-Verordnung (15.12.2008)
Vortragsabend des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 15.01.2009
 
"Erben ist nur eine frohe Hoffnung" - Viel Publikum bei Kieler Veranstaltung zum Erbrecht (27.11.2008)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Notarielles Testament erspart Zeit und Geld - Den Nachlass sicher verwalten (06.11.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Braunschweig
 
Kieler Erbrechtstag am 24.11.2008 (23.10.2008)
Bürgerinformation zum Thema Steuern und Vererben
 
Die Reform des GmbH-Rechts (15.10.2008)
Veranstaltung des Instituts für Notarrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am 4.12.2008
 
Problematische Erbenfolge in der Patchwork-Familie, Ex-Partner mit Hilfe eines Testaments ausschließen (15.10.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Frankfurt am Main
 
Mein Wille geschehe! Patientenverfügungen beglaubigen lassen (10.09.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Oldenburg
 
Bürger-Info-Tage der Notarkammer Frankfurt am Main (10.09.2008)
Neue Informationstage zu den Themen "Neues Erbrecht" und "Familienrecht"
 
Immobilienkauf ohne Risiko - Der Notar hilft (17.07.2008)
Pressemitteilung der Westfälischen Notarkammer
 
Bundestag beschließt GmbH-Reform (MoMiG) (27.06.2008)
 
100jähriges Erbrecht wird modernisiert (05.06.2008)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer vom 28.05.2008
 
Zweites Dresdner Forum für Notarrecht: "Der elektronische Rechtsverkehr in der notariellen Praxis - Bestandsaufnahme und Ausblick" (05.06.2008)
Tagung am 11.07.2008
 
Deutsche Notare im Europa-Vergleich günstig und gut; Kosten mit dem Notar besprechen (22.05.2008)
Pressemitteilung der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer
 
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (17.04.2008)
Zweiter Bürger-Info-Tag der Notarkammer Frankfurt am Main am 18. April 2008
 
Das neue Unterhaltsrecht in der notariellen Praxis (10.04.2008)
Kolloquium des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin am 6. Juni 2008
 
Aktuelles Erbschaftsteuerrecht – Abwarten oder Handlungszwang? (03.04.2008)
Veranstaltung der Notarkammer Berlin für ihre Mitglieder am 24. April 2008
 
Noch besser vorsorgen mit ZVR-Card - Über 500 000 Vollmachten im Zentralen Vorsorgeregister (14.03.2008)
Pressemitteilung der Notarkammer Berlin vom 7. März 2008
 
Förderkreis des Instituts für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin (06.03.2008)
Mitgliederversammlung am 31. März 2008
 
Aufgabenübertragung von den Gerichten auf das Notariat (13.02.2008)
Gesetzentwürfe werden am 15.2.2008 im Bundesrat vorgestellt
 
Polnisch-deutsche Praktikertagung in Wroclaw vom 11. - 13. April 2008 (06.02.2008)
 
Aufgabenübertragung von den Gerichten auf Notare (01.02.2008)
Pressemitteilung der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt vom 22.01.2008
 
Studie der Europäischen Kommission zu Kosten von Immobilientransaktionen (31.01.2008)
Deutsche Notare sind im europäischen Vergleich günstig
 
Reform des GmbH Rechts (MoMiG) (24.01.2008)
Bericht über die Sachverständigenanhörung des Rechtsausschusses am 23.01.2008
 
Anhörung des Rechtsausschusses zur Modernisierung des GmbH-Rechts (23.01.2008)
 
Ersatzeinreichung zum elektronischen Handelsregister mit CD-ROM (09.01.2008)
In Berlin ist in Ausnahmefällen bis einschließlich 1. Februar 2008 die Ersatzeinreichung möglich
 
Produktion der neuen Signaturkarten (04.01.2008)
 
EGVP unterstützt Signaturkarten der zweiten Generation in allen Bundesländern (19.12.2007)
 
EGVP unterstützt in nahezu allen Bundesländern die neuen Signaturkarten (14.12.2007)
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern folgen
 
Schutz von Kreditnehmern bei Verkauf der Darlehensforderung (14.12.2007)
Bundesministerium der Justiz plant besseren Schutz von Kreditnehmern
 
Einreichung von Handelsregisteranmeldungen in Papierform (12.12.2007)
Das EGVP einiger Bundesländer unterstützt die neuen Signaturkarten noch nicht
 
Update Signotar (07.12.2007)
Einlesen gescannter Dateien
 
Fehlermeldung bei Freischaltung der Signaturkarten der zweiten Generation (05.12.2007)
 
Erfahrungsaustausch zum elektronischen Rechtsverkehr am 3.12.2007 (30.11.2007)
Veranstaltung für Mitglieder der Notarkammer Frankfurt am Main und ihre Mitarbeiter
 
Kein Eigentumserwerb durch Personen, die auf UN-Sanktionsliste geführt werden (19.10.2007)
Urteil des EUGH vom 11.10.2007, Aktz. C-117/06
 
Austausch der Signaturkarten (12.10.2007)
Auch TeleSec-Karten müssen ausgetauscht werden
 
Prüfer gesucht! (26.09.2007)
Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat
 
Zugang zum Anwaltsnotariat (26.09.2007)
Stellungnahme der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesrates vom 5.4.2007
 
Zugang zum Anwaltsnotariat (26.09.2007)
Gesetzentwurf des Bundesrates zur Neuregelung
 
Austausch der Signaturkarten (25.09.2007)
Gültigkeit läuft spätestens am 31.12.2007 ab
 
Festkolloquium Institut für Notarrecht der Humboldt-Universität zu Berlin (25.09.2007)
Veranstaltung zum Privatrecht am 23.11.2007
 
Änderung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) (25.09.2007)
 
Kostenrecht: Gebühren für die Einholung von Löschungsbewilligungen (25.09.2007)
Beschluss des BGH vom 12.07.2007
 
Newsletter des Deutschen Notarinstituts (25.09.2007)
 

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Elektronische Signatur - Ein Überblick (Stand: Mai 2005)

Elektronische Signatur - Ein Überblick (Stand: Mai 2005) - aus: Rundschreiben der Notarkammer Frankfurt am Main 2/2005, Anlage IV

Elektronische Signatur – Ein Überblick (Stand: Mai 2005)

Die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation auch unter Einsatz der elektronischen Signaturen nimmt mehr und mehr Formen an. In einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften sind die Grundlagen geschaffen worden, die bisherige Papierform durch elektronische Form unter Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur zu ersetzen. Welchen Rahmenbedingungen und Vorschriften die elektronische Signatur unterworfen ist, inwieweit eine elektronische Übermittlung Pflicht wird und vieles mehr können Sie dem folgenden Aufsatz entnehmen.

Die neuen gesetzlichen Grundlagen

Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Justizkommunikationsgesetz (JKomG) und der demnächst bevorstehenden Umsetzung der SLIM-IV-Richtlinie durch das „EHUG“ (Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister) nehmen die den Notar betreffenden Fachverfahren des elektronischen Rechtsverkehrs konkrete Formen an.

JKomG

Mit in Kraft treten des JKomG am 01.04.2005 (BGBl. I 2005 S. 837) wurden für Justiz und Rechtspflege rechtliche Voraussetzungen geschaffen, um deren Verfahrensabläufe den heutigen technischen Möglichkeiten anzupassen. Ziel ist die Führung elektronischer Akten sowie eine umfassende rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und den Gerichten. In diesem Zusammenhang war es erforderlich, das bisherige Prozessrecht in der Weise umzugestalten, dass alle Verfahrensordnungen -Zivilprozessordnung (Art. 1 JKomG) -Verwaltungsgerichtsordnung (Art. 2 JKomG) -Finanzgerichtsordnung (Art. 3 JKomG) -Sozialgerichtsgesetz (Art. 4 JKomG) -Arbeitsgerichtsgesetz (Art. 5 JKomG) -Strafprozessordnung (Art. 6 JKomG) -Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Art. 7 JKomG) -Beurkundungsgesetz (Art. 8 JKomG) -Insolvenzordnung (Art. 9 JKomG) -Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung (Art. 10 JKomG) -Gesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte des Bundes und des Gene

ralbundesanwalts nach Beendigung des Verfahrens (Schriftgutaufbewahrungsge

setz – SchrAG) (Art. 11 JKomG) -Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Art. 12 JKomG) -Abgabenordnung (Art. 13 JKomG) -Gerichtskostengesetz (Art. 14 Abs. 1)

-Kostenordnung (Art. 14 Abs. 2) -Gerichtsvollzieherkostengesetz (Art. 14 Abs. 3) -Justizverwaltungskostenordnung (Art. 14 Abs. 4) -Justizvergütungs-und entschädigungsgesetz (Art. 14 Abs. 5) -Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Art. 14 Abs. 6) -Bundesnotarordnung (Art. 15) -Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Art. 15a) -Deutsches Richtergesetz (Art. 15b) -Gerichtsverfassungsgesetz (Art. 15c) -Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (Art. 15d) -Gesetz betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Art. 15e) für die neuen Techniken elektronischer Kommunikationsformen zugänglich sind.

1.

Beurkundungsgesetz § 39a

„Beglaubigungen und sonstige Zeugnisse im Sinne des § 39 können elektronisch errichtet werden. Das hierzu erstellte Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen werden. Diese soll auf einem Zertifikat beruhen, das auf Dauer prüfbar ist. Mit dem Zeugnis muss eine Bestätigung der Notareigenschaft durch die zuständige Stelle verbunden werden. Das Zeugnis soll Ort und Tag der Ausstellung angeben.“

§ 42 Abs. 4

„Bei der Beglaubigung eines Ausdrucks eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist, soll das Ergebnis der Signaturprüfung dokumentiert werden.“

2. Kostenordnung § 1a

„(1) Soweit für Anträge und Erklärungen in der Angelegenheit, in der die Kosten anfallen, die Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügt, genügt diese Form auch für Anträge und Erklärungen nach diesem Gesetz. Die verantwortende Person soll das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen. Ist ein übermitteltes elektronisches Dokument für das Gericht zur Bearbeitung nicht geeignet, ist dies dem Absender unter Angabe der geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen.

(2) Ein elektronisches Dokument ist eingereicht, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung des Gerichts es aufgezeichnet hat.“

3. Bundesnotarordnung § 15 Abs. 3

„In Abweichung von Absatz 1 und 2 darf der Notar seine Amtstätigkeit in den Fällen der §§ 39a, 42 Abs. 4 des Beurkundungsgesetzes verweigern, soweit er nicht über die notwendigen technischen Einrichtungen verfügt. Der Notar muss jedoch spätestens ab dem 01.04.2006 über zumindest eine Einrichtung verfügen, die Verfahren nach Satz 1 ermöglicht.“

EHUG – Referentenentwurf vom 06.04.2005

Die wichtigsten Neuerungen durch das EHUG sind:

-u.a. zwingende Umstellung auf elektronische Registerführung ab 01.01.2007 (§§ 8 ff. HGB),

-Einreichung von Unterlagen zum Handelsregister zwingend in elektronischer Form (§ 12 Abs. 2 HGB),

-Erfordernis öffentlicher Beglaubigung für Handelsregisteranmeldung bleibt unverändert; Zeichnung von Unterschriften zum Handelsregister entfällt (§ 12 Abs. 1 HGB)

-neu zu schaffendes Unternehmensregister als zentrale Stelle, bei der veröffentlichungspflichtige Daten über ein Unternehmen zentral gebündelt zugänglich sind (§ 8 Abs. 2-4 HGB),

-Offenlegung der Jahresabschlüsse künftig beim elektronischen Bundesanzeiger und neue Bußgeldtatbestände (statt OWi) (§ 325 HGB),

Handelsgesetzbuch

§8

„(1) Das Handelsregister wird von den Gerichten elektronisch geführt.

(2) Das Unternehmensregister wird vom Bundesministerium der Justiz als Teil des Bundesanzeigers elektronisch geführt. ….“

§ 12

„(1) Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die gleiche Form ist für eine Vollmacht zur Anmeldung erforderlich. Rechtsnachfolger eines Beteiligten haben die Rechtsnachfolge soweit tunlich durch öffentliche Urkunden nachzuweisen.

(2) Unterlagen sind als elektronische Dokumente einzureichen. Soweit die Unterzeichnung erforderlich ist, ist die elektronische Form (§ 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) zu wahren; soweit eine beglaubigte Abschrift erforderlich ist, ist ein einfaches elektronisches Zeugnis zu übermitteln.“

§ 325 HGB

„(2) Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalgesellschaft haben die in Absatz 1 be

zeichneten Unterlagen jeweils unverzüglich nach der Einreichung im elektroni

schen Bundesanzeiger bekannt zu machen.“

Die neuen gesetzlichen Grundlagen – Auswirkung auf Notarpraxis

1. JKomG

Mit der Verabschiedung des JKomG treten Vorschriften zu Beglaubigungsverfahren unter Verwendung elektronischer Dokumente in Kraft. Nicht zuletzt wegen der Bedeutung für den elektronischen Registerverkehr und den Erhalt notarieller Zuständigkeiten hierbei ist es von großer Bedeutung, dass die Verfahren von den Notaren angewandt und beherrscht werden. Wie auf Seite 5 aufgeführt, erlaubt das JKomG dem Notar mit der Einführung von § 39a BeurkG, einfache Vermerkurkunden in elektronischer Form zu errichten. Dies erlaubt wiederum insbesondere die Anfertigung von elektronischen beglaubigten Abschriften von Papiervorlagen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine qualifizierte Signatur, mit der der Notar den jeweiligen Beglaubigungsvermerk vornimmt; anstelle von Unterschrift und Siegel. Außerdem können im gleichfalls neu eingeführten § 42 Abs. 4 BeurkG beglaubigte Ausdrucke von qualifiziert signierten Dokumenten angefertigt werden. Ein korrespondierender Urkundsgewährungsanspruch wird nach einer Übergangsfrist ab dem 01.04.2006 bestehen (Art. 15 JKomG, § 15 Abs. 3 BNotO n.F., BR Drucks. 609/04, S. 51, 140). Spätestens ab 01.04.2006 muss der Notar also über die entsprechende technische Ausstattung verfügen. Die Bundesnotarkammer bietet schon seit mehreren Jahren Signaturkarten über eine eigene Zertifizierungsstelle an. Die ausgegebenen Karten werden ohne Einschränkungen für die neuen notariellen Verfahren nach JKomG und EHUG geeignet sein. Außerdem kann der Anwaltsnotar die BNotK-Signaturkarte auch im anwaltlichen Rechtsverkehr einsetzen.

2. EHUG

Die Elektronisierung des Handelsregisters macht den Notar nicht überflüssig. Im Gegenteil: Seinen Beitrag zur Entlastung der Handelsregister durch die Vermeidung nicht sachdienlicher Anträge wissen gerade die mit der Handelsregisterführung betrauten Länder zu schätzen. Deswegen soll § 12 HGB endgültig unberührt bleiben. Allerdings müssen sich die Notare den technischen Herausforderungen stellen.

Basierend auf der Änderung der EU-Publizitätsrichtlinie ("SLIM-IV") werden spätestens zum 01.01.2007 (in einigen Bundesländern aber wohl schon früher) weitere Schritte zur Elektronisierung der Handelsregister unternommen. Insbesondere können ab diesem Zeitpunkt Handelsregisteranmeldungen, Anlagen und weitere registerrelevante Unterlagen elektronisch eingereicht werden, vgl. BNotK-Intern 6/2004, S. 1.

Die Einreichung von Papierunterlagen soll allenfalls noch für einen kurzen Übergangszeitraum über den 01.01.2007 hinaus möglich sein. Die notwendigen Rechtsgrundlagen ("Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)") befinden sich im Vorstadium des Gesetzgebungsverfahrens (Referentenentwurf). Der Notar kann – und muss – damit in nicht allzu ferner Zukunft für die Handelsregisteranmeldung auf elektronische Kommunikationsformen zurückgreifen. Es ist dabei Aufgabe des Notars, bis spätestens Anfang 2007 die notwendigen technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um den Urkundsgewährungsanspruch gerecht zu werden. Die zu beachtenden technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen werden derzeit zwischen der Bundesnotarkammer und der Justiz abgestimmt. Es ist bereits absehbar, dass die bisher als Papier übermittelten Anlagen (z.B. Gründungsurkunden, Gesellschafterbeschlüsse, Gesellschafterlisten) als elektronische beglaubigte Abschrift gem. § 39a BeurkG (vgl. S. 4 Ziff. 1) übersendet werden sollen, vgl. § 12 Abs. 2 HGB. Begleitend soll der Notar eine beschreibende Begleitdatei übermitteln, in der die eintragungsrelevanten Daten in strukturierter Form enthalten sind. Für die Übermittlung sollen die von der jeweiligen Justizverwaltung bereitgestellten Einrichtungen (sog. "Elektronische Gerichtspostfächer", Beispiele auf Bundesebene und aus Rheinland-Pfalz) Verwendung finden, die signierte und vertrauliche Kommunikation gewährleisten und dem Einreichenden unmittelbar eine beweisfähige Eingangsquittung übermitteln.

Um den Bestimmungen des JKomG und EHUG Rechnung zu tragen, muss der Notar in seinem Büro geeignete technische Einrichtungen vorhalten. Diese sind:

- Signaturkarte (mit Notarattribut) nebst
- Kartenlesegerät
- Scanner (zum Scannen der bisher als Papier beim Handelsregister einge
reichten Unterlagen)
- Software, die insbesondere die Begleitdatei darstellen kann (Einzelheiten
hierzu werden noch geklärt, die Notarkammer wird weiter berichten) sowie
- Internet-Anschluss.

Die Notarkammer führt derzeit Gespräche mit dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main bezüglich Softwarehersteller und Inhalt der den Handelsregistern vorzulegenden Begleitdateien. Nach Abschluss der Gespräche wird die Notarkammer auf die Sache zurückkommen und Sie ausführlich unterrichten.

Häufige gestellte Fragen und Antworten

1. Allgemeine Fragen

Was ist die NotarNet GmbH? Die NotarNet GmbH ist ein 100%ige Tochtergesellschaft der Bundesnotarkammer, die die Entwicklungen des elektronischen Rechtsverkehrs beobachtet und Anwendungshilfen für die Notarinnen und Notare zur Verfügung stellt.

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz? Die qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art digitales Siegel auf der Basis eines Signaturschlüssels, der durch das Zertifikat einer Zertifizierungsstelle nachweislich einer bestimmten Person zugeordnet ist. Die qualifizierte elektronische Signatur kommt der Unterschrift in der Papierwelt gleich.

Welche Systemvoraussetzungen muss mein PC haben, um für den Einsatz der BNotK-Signaturkarte tauglich zu sein? Die NotarNet GmbH empfiehlt einen PC, der als Betriebssystem mit MS Windows 2000 oder WindowsXP ausgestattet ist. Ist ein Computer mit einem dieser Betriebssysteme ausgerüstet, erfüllt er zugleich die Hardwarevoraussetzungen für den Einsatz der BNotK-Signaturkarte. Kartenleser und Anwendungen sind jedoch auch unter MS Windows 98 lauffähig.

Wie verläuft die Einrichtung/Installation der BNotK-Signaturkarte? Die BNotK-Signaturkarte ist nur ein Produkt, welches die Bundesnotarkammer und die NotarNet GmbH im Zusammenhang mit dem NotarNetz-Projekt bereitstellen. Neben der Signaturkarte wird u.a. auch ein Notarnetz-VPN (hochsicheres internes Netz für Notare und ihre Berufsorganisation) mit zentraler Firewall und zentralem Virenscanner (vgl. RS 3/2004, Aufsatz aus EDV-Ecke „IT-Sicherheit“, Ziff. 14, S. 4) angeboten. Sollten Sie sich für eine BNotK-Signaturkarte und für Notarnetz-VPN entscheiden, wird eine Installation, insbesondere wenn sie nicht auf einem „Insel-PC“, also nicht außerhalb des Kanzleinetzwerkes durchgeführt wird, ohne einen EDV-Spezialisten nicht möglich sein. Sollten Sie hingegen nur die BNotK-Signaturkarte, also ohne Notarnetz-VPN installieren wollen, ist die Installation etwas einfacher. Entsprechende Beschreibungen zur Installation finden Sie unter http://www.notarnet.de/downloads.htm . Anhand dieser Unterlagen werden Sie feststellen können, ob Sie einen EDV-Spezialisten für die entsprechende Einrichtung benötigen.

Existiert ein Pflichtenheft, mit dem eine EDV-Firma leichter ausgewählt werden und Angebote verglichen werden können? Ein Pflichtenheft, welches Sie EDV-Firmen vorlegen können, um dann gezielte Angebote einholen und vergleichen zu können existiert derzeit noch nicht. Die NotarNet GmbH wird ein solches Pflichtenheft in absehbarer Zeit jedoch erstellen. Die Notarkammer wird zu gegebener Zeit darüber berichten. Bis ein Pflichtenheft vorliegt, wird vorgeschlagen, dass Sie Ihre EDV-Firma zur Klärung weiterer Fragen an den Ansprechpartner in der Notarkammer, Herrn Plass (Tel. 069/170098-28), verweisen.

Was kostet die BNotK-Signaturkarte? Die erstmalige Ausstellung einer Signaturkarte kostet 25,56 Euro incl. MwSt. Enthalten sind in diesem Preis die Nutzungsgebühr für das erste Jahr sowie die Kosten für die Integration des Berufsattributs „Notar“. Jedes weitere Jahr fällt eine Nutzungsgebühr von 25,56 EUR incl. MwSt. an. Hinzu kommen jedoch noch einmalige Kosten für Kartenlesegerät und Software in Höhe von 168,--Euro zzgl. ges. MwSt.

Gibt es Support für die Notarnetz-Programme? Wie unter „Wie verläuft die Einrichtung/Installation der BNotK-Signaturkarte?“ aufgeführt, bieten die Bundesnotarkammer und die NotarNet GmbH mehrere Produkte und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem NotarNetz-Projekt an. Sollten Sie hierzu weitere Informationen benötigen, bekommen Sie diese unter www.notarnet.de. Selbstverständlich steht Ihnen auch die Notarkammer für Fragen und Antworten diesbezüglich zur Verfügung. Zu allen von der NotarNet GmbH angebotenen Produkten gibt es Support, Pflege und Updates. Als zukünftiges Anliegen ist angedacht, dass Updates automatisch nach dem Anmelden des Benutzers aus dem Internet heruntergeladen und installiert werden.

Außerdem steht rund um das Notarnetz-Projekt die Hotline der NotarNet GmbH (Tel.: 01805/660660) zur Verfügung.

2. Fragen zur elektronischen Handelsregisteranmeldung

Welche Unterlagen sind für die Handelsregisteranmeldung in elektronischer Form vorzulegen? Hier besteht noch Uneinigkeit. Der Notarkammer ist natürlich bewusst, dass insbesondere der Scannvorgang länger dauert, was in den Notarbüros zu personellen Engpässen führen könnte. Derzeit prüft die Bundesnotarkammer, welche Unterlagen eingescannt also in elektronischer Form vorliegen müssen. Die Notarkammer wird über die Ergebnisse zu gegebener Zeit berichten.

Müssen Originaldokumente, nachdem Sie für die elektronische Handelsregisteranmeldung eingescannt wurden, aufbewahrt werden? Auch hier besteht noch Uneinigkeit. Die Notarkammer wird diesbezüglich weitere Diskussionen mit den Gerichten, der NotarNet GmbH und der Bundesnotarkammer führen.

Wer haftet für Fehler beim Ausfüllen der Begleitdatei? (vgl. S. 5) Für die in der Begleitdatei eingegebenen Daten, die dem Handelsregister vorgelegt werden müssen, haftet der Notar nicht. Die Datei ist insofern nur ein Hilfsprogramm für die Handelsregister. Der zuständige Richter hat nach wie vor die Pflicht, die Eintragungen zu prüfen. Für den Notar sind haftungsrechtlich nur interessant, die Unterlagen, die als elektronische Dokumente dem Handelsregister zwecks Eintragung zur Verfügung gestellt werden müssen.



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