Elektronische Übermittlung umfangreicher Urkunden
In einzelnen Fällen treten Schwierigkeiten bei der elektronischen Übermittlung umfangreicher Urkunden an das Handelsregister auf. Hintergrund ist das hohe Datenvolumen der mittels Scannen erzeugten Datei. Die Bundesländer haben unterschiedliche Höchstgrenzen für die Größe der zu übertragenden Dateien festgelegt. Eine Übersicht über die Höchstgrenzen stellt die Bundesnotarkammer hier zur Verfügung (Stand Dezember 2007).
Für die Praxis gibt die Notarnet GmbH im Dezember 2007 folgende Empfehlungen:
Scannen Sie Dokumente maximal in einer Auflösung von 300 dpi ein. Je nach Vorlage reichen mitunter auch schon 200 dpi. Benutzen Sie Schwarz-weiß-Scans, keine Graustufen oder Farben. SigNotar komprimiert die Daten bei diesen Vorgaben effizient ohne ihr Zutun. Eine weitere Kompression der von SigNotar gespeicherten Daten (z.B. als ZIP-Archiv) bringt keine weitere Ersparnis.
Sollte es sich bei dem Dokument um eine eigene Urkunde handeln oder verfügen Sie über eine elektronische Fassung, die sicher mit der beurkundeten Version übereinstimmt, können Sie Speicherplatz sparen, wenn Sie statt des Einscannens von der elektronischen Datei eine Leseabschrift im PDF-Format erzeugen und beglaubigen.
Übersteigt das Datenvolumen dennoch die zulässigen Grenzen, ist regelmäßig die Ersatzeinreichung auf Datenträger oder als Papierurkunde möglich. Das konkrete Vorgehen müssen Sie im Einzelfall mit dem Registergericht abstimmen.
Letztes Update 19.12.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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