Einreichung von Handelsregisteranmeldungen in PapierformDas EGVP einiger Bundesländer unterstützt die neuen Signaturkarten noch nichtDer Bundesnotarkammer zufolge unterstützt das EGVP folgender Bundesländer mit Stand 11.12.2007 die Signaturkarten zweiter Generation nicht: Nordrhein-Westfalen, Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern. In diesen Bundesländern ist derzeit die Einreichung in Papierform möglich, wenn der betreffende Notar nur über eine Signaturkarte der neuen Kartengeneration verfügt. Die Einreichung in Papierform ist solange möglich, bis das jeweilige EGVP die neuen Karten unterstützt. Rechtsgrundlage der Einreichung in Papierform sind die Rechtsverordnungen der Länder. Notarinnen und Notare sollten den Antrag auf Ersatzeinreichung in Papierform damit begründen, dass das EGVP die neue Karte nicht unterstützt. Sofern der Gültigkeitszeitraum der alten Signaturkarten noch nicht abgelaufen ist, sind elektronische Einreichungen mit diesen Karten nach wie vor in allen Bundesländern möglich. Es ist zu hoffen, dass die Probleme in allen Bundesländern in wenigen Tagen behoben sind, so dass dann auch mit den Karten zweiter Generation die elektronische Einreichung möglich ist.
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