Die Notarkammern

Notarkammern des Anwaltsnotariats

Die Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie untersteht der Staatsaufsicht der Landesjustizverwaltung.

Die Notarkammer vertritt alle in ihr zusammengeschlossenen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen und die Pflege des Notariatsrechts zu fördern.

In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. Sie bearbeitet Beschwerden von Beteiligten, die mit der Arbeit der Notarin oder des Notars nicht einverstanden sind. In diesen Fällen versucht die Kammer vor allem zwischen dem Beschwerdeführer und der betroffenen Notarin, bzw. dem betroffenen Notar zu vermitteln. Beschwerden gegen Notare müssen schriftlich bei der Geschäftsstelle der Notarkammer eingereicht werden, damit die Notare zu erhobenen Vorwürfen Stellung nehmen können.
 

Beschwerden gegen Kostenrechnungen können von der Notarkammer nicht entschieden werden. Hier gibt es ein so genanntes "Kostenbeschwerdeverfahren" (§ 156 KostO), das bei dem Landgericht einzuleiten ist, in dessen Bezirk der Notar sein Amt ausübt.

Die Vermittlung und Empfehlung von einzelnen Mitgliedern kann die Geschäftsstelle der Notarkammer nicht vornehmen. Sie finden aber sicher in der Nähe Ihres Wohnorts oder Ihres geschäftlichen Sitzes eine Notarin oder einen Notar.

Die Notarkammer darf keine Rechtsberatung durchführen. Deshalb kann sie auf allgemeine Anfragen nur mit allgemeinen Antworten und Informationen reagieren.

Die Aufgaben der Notarkammer richten sich nach Gesetz und Satzung. In der Bundesnotarordnung (BNotO) finden sich die gesetzlichen Regelungen und im Runderlass über die Ausführung der Bundesnotarordnung die landesrechtlichen Vorschriften. Auf dieser Grundlage repräsentiert die Notarkammer die Gesamtheit der Notarinnen und Notare des Kammerbezirks. Neben der Interessenwahrnehmung für ihre Mitglieder sind z. B. abzugeben:

  • die Stellungnahme zu Anträgen auf Bestellung als Notar, die Bearbeitung von Beschwerdevorgängen, sei es durch Rechtsuchende, Berufsangehörige oder Justiz, die Abgabe von Stellungnahmen gegenüber der Dienstaufsichtsbehörde bei Disziplinarvorgängen,
  • die Beratung und Belehrung der Mitglieder in Fragen der Berufsausübung und der Einhaltung der Berufspflichten, der Benennung der ehrenamtlichen Richter für die Notarsenate beim Oberlandesgericht und die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen und berufspolitischen Vorhaben der Landes- oder Bundesregierung.

Die vornehmste Aufgabe ist es, über das Ansehen der Mitglieder zu wachen, für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notarinnen und Notare zu sorgen, ihre berufliche Fortbildung zu sichern und so ihnen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine gute Ausbildung zu sichern, die das hohe Niveau der Arbeit der Notarinnen und Notare gewährleistet. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden unterstützt die Notarkammer ihre Mitglieder umfassend durch Informationen in ihren Rundschreiben und Informationsveranstaltungen und die Beantwortung von Anfragen zu allen berufsrechtlichen Belangen. Zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erhält jedes Mitglied vom Deutschen Notarinstitut (DNotI), das sämtliche Notarkammern der Bundesrepublik gebildet haben, wissenschaftlich fundierten Rat.

Die Fortbildung wird durch das Deutsche Anwaltsinstitut e.V. in Bochum, ein Fachinstitut für Notare, sichergestellt.

Die Notarkammern unterhalten auch ein eigenes Versicherungssystem, indem sie für besondere Fälle einen Vertrauensschadenfonds gegründet haben, der das Ziel hat, das Ansehen der Mitglieder zu schützen und die Rechtsuchenden zu sichern.

Schließlich sind alle Landesnotarkammern in der Bundesnotarkammer, die ihren Sitz in Berlin hat, zusammengeschlossen. Sie bildet das Sprachrohr aller Notarkammern auf Bundesebene
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Letztes Update 10.12.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats Seite drucken: Die Notarkammern | Seite einem Freund senden: Die Notarkammern

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