Bundestag beschließt Zentrales Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer
Zum 01.01.2012 soll ein elektronisch geführtes Zentrales Testamentsregister (ZTR) für Deutschland eingerichtet werden
Das beschlossene Gesetz beruht auf einer Initiative des Bundesrates und Vorarbeiten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zentrales Testamentsregister" unter der Federführung Baden-Württembergs.
Die Bundesnotarkammer informiert darüber, dass in das Zentrale Testamentsregister Verwahrangaben über amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden aufgenommen werden. "Die Registrierung dient der Verwirklichung des Grundrechts auf Testierfreiheit aller Bürgerinnen und Bürger. "Das Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer ist ein Gewinn für das gesamte Nachlasswesen in Deutschland mit klarem Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger: es sichert deren Testierfreiheit", sagt Thomas Diehn, Geschäftsführer der Bundesnotarkammer.
Das Zentrale Testamentsregister wird zudem die Justiz (Amtsgerichte und Notare) durch einen einheitlichen Meldeweg zur Registrierung erbfolgerelevanter Urkunden entlasten und ermöglicht Deutschland, von den Ergebnissen der Bestrebungen auf europäischer Ebene zur Vernetzung nationaler Testamentskarteien zu profitieren.
Um den Vollbetrieb des Registers zu gewährleisten, werden schätzungsweise 15 Millionen karteikartengebundene Verwahrungsnachrichten aus den Testamentsverzeichnissen der Standesämter und des Amtsgerichts Schöneberg durch die Bundesnotarkammer strukturiert elektronisch erfasst und in den ersten fünf Jahren des Registerbetriebs in den Datenbestand des Zentralen Testamentsregisters überführt.
Einzelheiten der gesetzlichen Regelung sind in der noch zu erlassenden Testamentsregisterverordnung auszuführen."
Letztes Update 10.12.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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