BGH bestätigt Altersgrenze für Notarinnen und Notare
Mit Beschluss vom 22.03.2010, NotZ 16/09, hat der Notarsenat beim BGH die in § 48a BNotO geregelte Altersgrenze für Notarinnen und Notare bestätigt. Der BGH hat festgestellt, dass weder deutsches Verfassungsrecht noch europäisches Recht gegen die Altersgrenzenregelung ins Feld geführt werden können.
Letztes Update 23.04.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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