Beim Kauf von bebauten Grundstücken - Neuer Besitzer muss für Steuerrückstände aufkommen
Pressemitteilung der Notarkammer Celle
Notarkammer Celle. Aufgepasst! Alle, die planen, ein bebautes Grundstück zu kaufen, sollten vor der Beurkundung bei der Gemeinde nachfragen, ob der ehemalige Besitzer die Grundsteuer für das Grundstück bezahlt hat. Hat er das nicht, muss der neue Besitzer für die Rückstände aufkommen. Sind Rückstände vorhanden, sollte der Käufer darauf bestehen, dass der Besitzer diese noch vor der Beurkundung bezahlt und die Zahlung mit einer Quittung nachweist, so die Notarkammer. Möglich ist auch, dass ein Teil der Kaufsumme zur Zahlung der Rückstände genutzt wird.
Käufer und Verkäufer sollten sich ebenfalls bei der Gemeinde erkundigen, ob Erschließungsmaßnahmen geplant sind und ob diese gegebenenfalls schon begonnen, aber noch nicht in Rechnung gestellt wurden. Denn ob Käufer oder Verkäufer für die Maßnahmen aufkommen müssen, hängt entscheidend davon ab, wann die Erschließungsmaßnahmen bautechnisch gestartet haben. Für alle Maßnahmen, die bis zum Tag der Beurkundung angefangen wurden, muss der Verkäufer die Kosten übernehmen, auch wenn diese noch nicht abgeschlossen sind und auch noch keine Rechnung vorliegt.
Wer sich von einem Notar beraten lassen möchte, findet diese im Internet unter http://www.deutsche-notarauskunft.de.
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Letztes Update 08.09.2010 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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