Austausch der Signaturkarten

Auch TeleSec-Karten müssen ausgetauscht werden

Wie berichtet hat die Bundesnetzagentur die Gültigkeit von Signaturen auf Basis von 1.024 bit Schlüssellängen bis zum 31.12.2007 beschränkt. Deshalb müssen alle an Notare ausgegebenen Signaturkarten spätestens zum 31.12.2007 durch Karten mit 2.048 bit Schlüssellängen ausgetauscht werden.

Das gilt auch für die vom Trust Center der Deutschen Telekom (TeleSec) ausgegebenen Signaturkarten, die z.B. durch RA-Micro vertrieben werden. Auf den Austausch dieser Karten haben die Notarkammern keinen Einfluss. Nach unseren Informationen erhalten Notare, die im Besitz der TeleSec-Karte sind, durch die TeleSec ein Antragsformular für die neue Karte übersandt.




Übersicht Übersicht: Aktuelles


Prüfer gesucht!  zurueck: Prüfer gesucht! vor: Kein Eigentumserwerb durch Personen, die auf UN-Sanktionsliste geführt werden Kein Eigentumserwerb durch Personen, die auf UN-Sanktionsliste geführt werden


Letztes Update 12.10.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats Seite drucken: Austausch der Signaturkarten | Seite einem Freund senden: Austausch der Signaturkarten

Zurück zur Startseite