Änderung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Die Landesjustizverwaltungen haben sich - in erster Linie wegen der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs - auf eine Änderung der DONot geeinigt. Im Zentrum der Änderungen steht die neue Regelung des § 2a DONot. Die Änderungen sowie eine Kommentierung der DONot finden Sie auf den Seiten der
Notarkammer Berlin unter den Links "Fachinformationen", "Berufsrecht".
Letztes Update 25.09.2007 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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