Änderung der Dienstordnung für Notarinnen und Notare zum 1. Januar 2012
Zum 1.1.2012 wird die bundeseinheitliche DONot wie folgt geändert. Hierauf weist die Westfälische Notarkammer in ihrem Newsletter 13/2011 hin:
Durch die Allgemeine Verfügung des Justizministeriums NRW vom 01.08.2011 (3830 – Z. 54) ist ein neuer § 8 Abs. 4 mit folgendem Wortlaut eingefügt worden:
„(4) In Spalte 2a ist aufzuführen, wo das notarielle Amtsgeschäft vorgenommen worden ist. Ist das Amtsgeschäft in der Geschäftsstelle vorgenommen worden, genügt der Vermerk „Geschäftsstelle“, anderenfalls sind die genaue Bezeichnung des Ortes, an dem das Amtsgeschäft vorgenommen wurde, und dessen Anschrift aufzuführen.“
Die übrigen Änderungen der Dienstordnung sind Folgeänderungen der Einfügung in § 8. Als Folge der Ergänzung ist auch das Formular für die Urkundenrolle um eine Spalte 2a ergänzt worden. Das Formular mit Ausfüllhinweisen ist der Allgemeinen Verfügung als Anlage beigefügt. Die Neufassung des § 8 DONot wird am 01.01.2012 in Kraft treten.
Die AV ist z.B. im Justizministerialblatt NRW 2011, Heft 16, S. 239 und im Justiz-Ministerial-Blatt für Hessen, Nr. 8 vom 01.08.2011, S. 428 veröffentlicht worden.
Letztes Update 25.08.2011 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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