Änderung der Datenschutzerklärung im EGVP
NotarNet GmbH empfiehlt Zustimmung bis zum 19.08.2008
Die NotarNet GmbH weist auf folgendes hin:
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) fand bisher nur in der Justiz und Justizverwaltung Verwendung. Zukünftig soll es auch in der sonstigen Verwaltung und bei den Industrie- und Handelskammern eingesetzt werden. Dies erfordert eine Änderung der Datenschutzerklärung. Der Betreiber des EGVP teilt mit, dass deshalb die Worte „Gerichte und Justizbehörden“ jeweils ersetzt werden durch die Worte „Gerichte, Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Bundes oder der Länder (§ 2 Abs. 1 bis 3 Bundesdatenschutzgesetz)“. Der vollständige Text der geänderten Datenschutzerklärung kann in dem EGVP-Client ab der Version 2.2.3.0 unter Extras/Datenschutzerklärung oder auf der Seite http://www.egvp.de/wartung/datenschutzerklaerung.pdf eingesehen werden.
Am Dienstag, dem 22.7.2008, zwischen 17 und 19 Uhr, soll das Update des EGVP auf die Version 2.2.3.0 bereitgestellt werden, das sich - wie alle EGVP-Updates - selbsttätig bei Start des Programms installiert. Nach der Installation wird beim Öffnen des Postfachs ein Dialog präsentiert, mit dem Sie gebeten werden, Ihre Zustimmung oder Ablehnung zu der geänderten Datenschutzerklärung zu erklären. Die NotarNet GmbH empfiehlt, das EGVP-Postfach bis zum 19.8.2008 zu öffnen und die Zustimmung zu der Änderung zu erklären.
Einträge im Adressbuch, von denen bis dahin keine Zustimmungserklärung vorliegt, werden gelöscht. Dadurch gehen keine Nachrichten verloren, denn die Löschung betrifft nur die Sichtbarkeit im Adressbuch. Auf den Servern eingegangene Nachrichten können weiterhin abgeholt werden. Allerdings können keine Nachrichten mehr an das betreffende Postfach versandt werden, so dass insbesondere eine Zusendung elektronischer Eintragungsmitteilungen der Registergerichte an das betreffende Postfach nicht mehr möglich wäre. Beim nächsten Öffnen des Postfachs besteht aber die Gelegenheit, der Datenschutzerklärung zuzustimmen oder abzulehnen. Nach Zustimmung wird das Postfach wieder in das Adressbuch aufgenommen. Eine Ablehnung hat zur Folge, dass das Postfach nach dem Abholen der Posteingänge für den weiteren Empfang und Versand nicht mehr frei geschaltet ist.
Aus Sicht der NotarNet GmbH sind keine Gründe für eine Verweigerung der Zustimmung zu der geänderten Datenschutzerklärung erkennbar. Positiv sei vielmehr, dass durch das Erfordernis einer expliziten Zustimmung nicht mehr genutzte Postfächer im EGVP aus dem Adressbuch gelöscht werden. Derartige Postfächer verhindern bisher häufig den Empfang von EGVP-Nachrichten, da sie der Justizseite im Adressbuch angezeigt werden, aber nicht mehr abgerufen werden und häufig dem Inhaber nicht einmal mehr bekannt sind (s. Newsletter Nr. 1/2008 der NotarNet GmbH).
Ergänzend weist die NotarNet GmbH darauf hin, dass unter http://www.egvp.de/serviceformular/index.php zwischenzeitlich ein Formular bereitsteht, mit dessen Hilfe nicht mehr genutzte EGVP-Postfächer gelöscht werden können. Bei Anwendungsschwierigkeiten steht der EGVP-Support unter Telefon 0 18 05 - 34 87 78 (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz) und E-Mail egvp@westernacher.com zur Verfügung.
Letztes Update 01.08.2008 | Arbeitsgemeinschaft der Notarkammern des Anwaltsnotariats

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